Wer hat Anspruch auf einen Hospizplatz?

Jeder gesetzlich oder privat Krankenversicherte mit einer Erkrankung,

  • die ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat
  • die progredient (fortschreitend) verläuft
  • bei der Heilung ausgeschlossen ist
  • die palliativ-medizinische Behandlung notwendig macht oder wünschen lässt
  • die eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt
  • die Krankenhausbehandlung nicht erfordert

Wie kann eine Anmeldung im Hospiz erfolgen?

Jeder Betroffene kann sich selbst für einen Platz im Hospiz anmelden oder anmelden lassen. Nach vorheriger telefonischer Absprache ist es möglich, das Hospiz anzusehen. Eine Eintragung in die Warteliste kann jederzeit erfolgen. Für den Anmeldenden ist die Eintragung unverbindlich. Für die wirksame Anmeldung benötigt das Hospiz ein ärztliches Gutachten (siehe unten).

Mit welchen Krankheiten finden Patienten Aufnahme im Hospiz?

  • fortgeschrittene Krebserkrankung
  • Erkrankung des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
  • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
  • Endstadium einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung

Ärztliches Gutachten (Bestätigung zur stationären Hospizversorgung)
Die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung muss durch ein ärztliches Gutachten (Bestätigung zur stationären Hospizversorgung) bestätigt werden. Das Gutachten wird durch den behandelnden Arzt (z.B. Hausarzt oder den Arzt im Krankenhaus) erstellt. Bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen hat der Patient einen Anspruch auf Leistungen durch die Krankenkasse.
Der Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse kann mit diesem Gutachten ebenfalls geltend gemacht oder der aktuellen Pflegesituation angepasst werden, vorausgesetzt, es liegt eine Pflegestufe vor oder ein entsprechender Antrag ist gestellt. Dem pflegerischen Teil des Gutachtens kommt damit eine sehr große Bedeutung zu.

Das Formular können Sie hier herunterladen:

Hospizbestätigungsbogen Download

Finanzierung

Das Ricam Hospiz hat mit Kranken- und Pflegekassen einen Versorgungsvertrag. Sie übernehmen einen Teil der Kosten. Mindestens 5 Prozent des Tagessatzes muss das Ricam Hospiz selbst durch Spenden aufbringen. Für Patienten ist der Aufenthalt im stationären Ricam Hospiz kostenlos.

Kontakt

  • Silke Becker

    030 628880-30
  • Tanja Müller

    030 628880-30