Wer zahlt und was wird erstattet? Tipps zur Kostenübersicht

Wenn ein geliebter Mensch in ein Hospiz aufgenommen wird, ist das oft mit vielen Fragen und Sorgen verbunden – auch in finanzieller Hinsicht. Angehörige befürchten hohe Kosten und wissen oft nicht, wie ein Hospizaufenthalt finanziert wird. Auf dieser Seite geben wir Ihnen alle relevanten Informationen zu Hospizkosten, finanzieller Unterstützung durch die Kranken- und Pflegeversicherung ob gesetzlich oder privat versichert, sowie Antworten auf die Frage, wie sich ein Hospiz finanziert, damit Sie eine Entscheidung treffen können.

Blauer Sessel hinter einem Tisch mit Blumenvase

Was kostet ein Hospizplatz für gesetzlich und privat Versicherte?

Die Kosten für ein Hospiz können je nach Land, Region und Art der Betreuung variieren. In Deutschland beispielsweise sind die Kosten für die Hospizversorgung in der Regel durch die Krankenkassen und Pflegekassen gedeckt. Für gesetzlich und privat Versicherte bedeutet dies, dass keine direkten Kosten entstehen.

Thema Hospizfinanzierung verstehen

In Deutschland besteht eine Rahmenvereinbarung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Pflegekassen und den Hospizen, die die Kostenübernahme für Hospizleistungen bzw. Hospizplatz regelt. Zu den Hospizleistungen zählen:

  • Personalkosten,
  • Sachkosten für Unterkunft, Verpflegung, medizinisches und pflegerisches Material und weitere notwendige Ressourcen,
  • Pflege- und Betreuungskosten für die medizinische Versorgung, Pflege, psychosoziale Betreuung und seelsorgerische Unterstützung.

Diese Vereinbarung sorgt dafür, dass die Krankenkassen in der Regel 95 % der anfallenden Kosten für die Hospizversorgung übernehmen. Die verbleibenden 5 % der Kosten werden durch Spenden und freiwillige Beiträge gedeckt, um die Finanzierung sicherzustellen und den Versicherten nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten.

Die privaten Krankenkassen schließen sich in den meisten Fällen der Rahmenvereinbarung an. Jedoch ist es für privat Versicherte wichtig, sich vorab hierüber zu erkundigen und die eigens abgeschlossen Wahltarife für die Kostenübernahme zu beachten.

Sollte ein Beihilfeanspruch bestehen, ist es zu empfehlen sich ebenso im Vorfeld sachkundig zu machen.

Da das Ricam Hospiz nicht privat geführt wir, fallen für die Gäste keine Eigenmittel/private Zahlungen an. Lediglich zusätzlich gewünschte Leistungen wie zum Beispiel Friseur, Mani- und Pediküre müssen über einen Eigenanteil/Eigenmittel finanziert werden.

Hospizfinanzierung

Grafik zur Veranschaulichung der prozentualen Aufteilung der Hospizfinanzierung

Wem stellt das Hospiz die Leistung in Rechnung?

Für gesetzlich Versicherte erfolgt eine Direktabrechnung mit der Krankenkasse, welche ebenso in der Rahmenvereinbarung geregelt ist.

Für privat Versicherte ist der Abrechnungsprozess durch die Vielfalt der privaten Krankenkassen, deren Tarife, persönlichen Vertragsbedingungen und unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten (z. Bsp. mit oder ohne Beihilfe) sehr komplex, weshalb vor einer Aufnahme im Hospiz die Rechnungsstellung gemeinsam besprochen werden sollte.

Besteht eine Versicherungsschutz bei einer privaten Krankenkasse, die dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) angeschlossen ist, ist eine Direktabrechnung mit einem extra dafür angefertigten Formular möglich und die Rechnungsstellung erfolgt an die private Krankenkasse mit Erstattung an den Leistungsträger. Der Privatversicherte oder Bevollmächtigte hat keinen bürokratischen Aufwand.

Sollte ein Beihilfeanspruch bestehen, ist es zu empfehlen sich ebenso im Vorfeld sachkundig zu machen.

Da das Ricam Hospiz nicht privat geführt wir, fallen für die Gäste keine Eigenmittel/private Zahlungen an. Lediglich zusätzlich gewünschte Leistungen wie zum Beispiel Friseur, Mani- und Pediküre müssen über einen Eigenanteil/Eigenmittel finanziert werden.

Weitere Informationen bietet der Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e. V.

Wie werden die Hospizkosten finanziert ohne krankenversichert zu sein?

Wenn jemand nicht versichert ist, müssen die Kosten für den Hospizaufenthalt direkt vom Patienten oder seinen Angehörigen getragen werden. Das kann je nach Situation eine finanzielle Belastung sein.

Deshalb ist es ratsam rechtzeitig Informationen einzuholen, welche finanziellen Verpflichtungen auf einen zukommen und ob Unterstützung durch Sozialhilfe möglich ist.

Dachterrasse Ricam Hospiz Delbrückstraße

Wie lange zahlt die Krankenkasse den Hospizaufenthalt?

Die Krankenkassen gesetzlich wie auch privat übernehmen die Kosten für den Hospizaufenthalt für die gesamte Dauer der palliativen Betreuung. Solange der Patient eine medizinische Notwendigkeit für den Hospizaufenthalt hat, werden die Kosten vollständig durch die Krankenkassen gedeckt, ohne zeitliche Begrenzung.

Ein Antrag wird ausgefüllt

Wie wird der Antrag für einen Hospizplatz gestellt?

Voraussetzung für eine Aufnahme im Hospiz ist die Ausstellung eines Gutachtens – Hospizbestätigungsbogen – vom behandelnden Arzt. Dieser Bestätigt eine lebensverkürzende Erkrankung die nicht mehr geheilt werden kann und palliativ versorgt werden sollte.

Dies kann vom ambulanten Hausarzt/Facharzt erfolgen oder aber auch vom behandelnden Arzt aus dem Krankenhaus.

Kann ich mich auch zu Hause palliativ versorgen lassen?

Ja! Diese Versorgungsform wird „Spezialisierte Ambulante palliative Versorgung“ (SAPV) genannt. Sie bietet medizinische, pflegerische und psychosoziale Begleitung zu Hause für Menschen mit schweren, fortschreitenden Erkrankungen.

Das Ricam Hospiz bietet neben einem ambulanten Hospizdienst und zwei stationären Hospizen in Berlin Neukölln und Rudow auch ein Tageshospiz (teilstationäres Hospiz) in Rudow an.

Sie haben weitere Fragen zu Hospizkosten und den Finanzierungsmöglichkeiten?