Hospizkosten – Was kostet ein Hospizplatz?

Ein Aufenthalt im stationären Hospiz ist für die meisten Menschen mit vielen Fragen verbunden – besonders, wenn es um finanzielle Themen geht. Die gute Nachricht vorweg: Für gesetzlich und privat Versicherte entstehen für den Aufenthalt im Hospiz in der Regel keine Kosten. Wir möchten Ihnen hier transparent und verständlich erklären, wie sich Hospizkosten zusammensetzen, wer sie übernimmt und was Angehörige wissen sollten.

Hospizkosten

Wer übernimmt die Kosten für ein Hospiz?

In Deutschland ist die Finanzierung stationärer Hospize gesetzlich geregelt. Das bedeutet: Die Kosten für Ihren Aufenthalt werden zu etwa 95 % von Kranken- und Pflegekassen getragen. Die verbleibenden rund 5 % werden durch Spenden finanziert, damit für Sie kein Eigenanteil entsteht.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich maßgeblich an den Kosten – unabhängig davon, bei welcher Kasse Sie versichert sind.

Die Finanzierung ist in § 39a SGB V verankert und umfasst u. a.:

  • palliativpflegerische Versorgung
  • ärztliche Betreuung
  • psychosoziale Begleitung
  • Unterkunft & Verpflegung

Für Sie als Gast bedeutet das: Sie müssen nichts zuzahlen.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Auch die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten – unabhängig davon, welchen Pflegegrad Sie haben. Ein Pflegegrad ist für die Kostenübernahme nicht zwingend erforderlich, kann aber die Einstufung erleichtern.

Kostenabdeckung über die Private Krankenversicherung (PKV)

Auch private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten eines Hospizaufenthalts. Umfang und Genehmigungsprozess können je nach Tarif variieren, doch auch hier gilt grundsätzlich: Für privat Versicherte entstehen keine Eigenkosten. 

Wie setzen sich Hospizkosten zusammen?

Die Finanzierung eines Hospizes umfasst viel mehr als Unterkunft: Ein ganzes Team sorgt dafür, dass Gäste umfassend umsorgt sind – medizinisch, pflegerisch, psychosozial und spirituell.

Zu den gedeckten Leistungen gehören:

  • Pflege und medizinische Versorgung, rund um die Uhr
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Palliativmedizinische Betreuung
  • Schmerztherapie und Symptomkontrolle
  • Psychosoziale Begleitung für Gäste und Angehörige
  • Seelsorge, unabhängig von Religion oder Weltanschauung
  • Beratung durch den Sozialdienst

All diese Leistungen sind im Kostenmodell enthalten – ohne Zuzahlung.

Gibt es einen Eigenanteil oder versteckte Kosten?

Kurz gesagt: Nein. Es gibt keine versteckten Kosten, keine Tagespauschalen und keine Eigenbeteiligung für den Aufenthalt im Hospiz.

Was über Spenden finanziert wird?

Damit Hospize Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation aufnehmen können, werden etwa 5% der Gesamtkosten durch Spenden getragen.

Diese Gelder ermöglichen u. a.:

  • besondere Angebote für Gäste
  • Zeit für Gespräche
  • individuelle Wünsche und Bedürfnisse

Was optional kostenpflichtig sein kann

Einige zusätzliche Services, die nicht von den Kassen finanziert werden, können separat berechnet werden – zum Beispiel:

  • Friseurleistungen
  • Maniküre oder Fußpflege
  • individuelle Dienstleistungen externer Anbieter

Diese Angebote sind freiwillig und werden transparent kommuniziert.

Wie lange werden die Hospizkosten übernommen?

Viele Menschen fragen sich: „Wie lange darf man im Hospiz bleiben?“. Die Antwort ist beruhigend: Es gibt keine begrenzte Aufenthaltsdauer.

Die Kostenübernahme gilt so lange, wie:

  • eine palliativmedizinische Notwendigkeit besteht
  • die Versorgung im Hospiz sinnvoll und medizinisch begründet ist

Regelmäßig findet eine ärztliche Überprüfung statt. Ziel ist immer, den Aufenthalt so zu gestalten, wie es für Sie persönlich passend ist. Niemand wird „zu früh“ entlassen oder muss das Hospiz verlassen, weil eine bestimmte Zeit überschritten wurde.

Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme?

Damit Kranken- und Pflegekassen die Kosten übernehmen, braucht es:

  • eine ärztliche Verordnung für die Aufnahme ins Hospiz
  • die Einschätzung, dass eine palliativmedizinische Behandlung notwendig ist
  • eine Situation, in der ambulante Angebote nicht mehr ausreichen

Welche Kosten entstehen für Angehörige?

Für Angehörige entstehen durch den Aufenthalt eines geliebten Menschen im Hospiz keine Kosten. Viele Angebote – Gespräche, Begleitung, Trauerunterstützung – sind für Familien kostenlos.

Mögliche optionale Kosten können entstehen durch:

  • Übernachtung im Gästezimmer
  • externe Dienstleistungen (z. B. Fußpflege)
  • individuelles Catering oder Wünsche außerhalb des Regelangebots

Wir sprechen solche Punkte stets offen und sensibel an.

Kann ich mich auch zu Hause palliativ versorgen lassen?

Ja! Diese Versorgungsform wird „Spezialisierte Ambulante palliative Versorgung“ (SAPV) genannt. Sie bietet medizinische, pflegerische und psychosoziale Begleitung zu Hause für Menschen mit schweren, fortschreitenden Erkrankungen.

Das Ricam Hospiz bietet neben einem ambulanten Hospizdienst und zwei stationären Hospizen in Berlin Neukölln und Rudow auch ein Tageshospiz (teilstationäres Hospiz) in Rudow an.

FAQ

Ricam Fragen

Häufig gestellte Fragen zu Hospizkosten

Was kostet ein Hospizplatz?
Für gesetzlich und privat Versicherte entstehen keine Kosten für den Aufenthalt im Hospiz. Die Finanzierung erfolgt zu etwa 95 % durch Kranken- und Pflegekassen und zu rund 5 % durch Spenden.

Wer bezahlt ein Hospiz wirklich?
Die Krankenkasse und die Pflegekasse übernehmen gemeinsam nahezu alle Kosten. Die restlichen Mittel werden durch Spenden finanziert. Gäste müssen nichts selbst bezahlen.

Gibt es im Hospiz versteckte Kosten?
Nein. Alle notwendigen Leistungen wie Pflege, Unterkunft, Verpflegung und medizinische Betreuung sind abgedeckt. Nur freiwillige Zusatzangebote wie Friseur oder kosmetische Leistungen können separat berechnet werden.

Wie lange zahlt die Krankenkasse den Hospizplatz?
Es gibt keine feste zeitliche Begrenzung. Die Kosten werden so lange übernommen, wie eine palliativmedizinische Notwendigkeit besteht. Dies wird regelmäßig ärztlich überprüft.

Ist ein Pflegegrad notwendig, damit die Kasse den Hospizaufenthalt bezahlt?
Ein Pflegegrad kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist die ärztliche Einschätzung, dass eine hospizliche Versorgung notwendig ist.

Was müssen Angehörige im Zusammenhang mit einem Hospizaufenthalt bezahlen?
Für den Aufenthalt des Gastes entstehen Angehörigen keine Kosten. Einige optionale Angebote wie Gästezimmer oder externe Dienstleistungen können auf Wunsch kostenpflichtig sein.

Übernimmt die Pflegekasse Hospizkosten?
Ja, gemeinsam mit der Krankenversicherung.

Übernimmt die private Krankenversicherung (PKV) die Hospizkosten?
Ja. Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel ebenfalls alle Kosten eines stationären Hospizaufenthalts. Unterschiede können tarifabhängig sein, ein Eigenanteil fällt jedoch normalerweise nicht an.