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Besuchsregelung angesichts der Covid-19-(Coronavirus)-Pandemie

Werte Besucherinnen und Besucher,

in der am 18.03. in Kraft getretenen neuen „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“ (aktuelle Fassung hier) hat der Krisenstab des Senates die Beschränkungen bei Besuchszeiten für Patient*innen und Bewohner*innen in Einrichtungen zur Sterbebegleitung, für Schwerstkranke und Sterbende wieder aufgehoben.

Trotzdem müssen wir die Gefahren, die von der Covid-19-Pandemie für unsere Gäste und ihre Zugehörigen ausgehen, soweit wie möglich eindämmen. Deshalb bitten wir Sie um Beachtung und Einhaltung der folgenden Hygiene- und Besuchsregelungen:

  1. Die Eingangstüren zu den Patientenbereichen sind verschlossen. Bevor Sie die Räume weiter betreten: Bitte gründlich Händewaschen!
  2. Bitte waschen Sie sich die Hände nach jedem Kontakt und in regelmäßigem zeitlichem Abstand.
  3. Wir führen eine Besucherliste.
  4. Bitte achten Sie darauf, Besuche zahlenmäßig einzuschränken. Aktuell sind nicht mehr als zwei Besucher gleichzeitig gestattet.
  5. In Ausnahmesituationen (Versterben eines Gastes, Neuaufnahme…) sprechen Sie uns bitte an.
  6. Sobald es gesundheitliche Einschränkungen gibt, behalten wir uns vor, Besuche abzusagen.
  7. Wir behalten uns vor, unsere Maßnahmen dem aktuellen Geschehen anzupassen.

Wir tun, was wir können und haben unsere Hygienemaßnahmen noch verstärkt. Nutzen Sie die Seiten des Robert Koch Institutes, der Charité und des Senates, um sich zum aktuellen Stand zu informieren.

Wir wissen, dass es uns allen viel abverlangt, diese Einschränkungen zu berücksichtigen. Wir hoffen jedoch auf Ihr Verständnis und bedanken uns dafür!

Ihre Toska Holtz
Geschäftsführerin